Betriebsanleitungen nach der neuen Maschinenrichtlinie

Die rechtlichen Anforderungen an Betriebsanleitungen werden immer strenger, durch die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG für die Erstellung einer Betriebsanleitung sowie deren Inhalt geregelt.

Wichtige Anforderungen sind hierbei die Angaben zu Restrisiken die trotz  Sicherheitsvorkehrungen und Schutzmaßnahmen noch verbleiben.

Für die Erstellung einer Betriebsanleitung ist somit eine vollständige Risikobeurteilung der Maschine vonnöten, damit alle notwendigen Sicherheitshinweise eingefügt werden können.

Vorgehensweise:

  • Risikobeurteilung analysieren
  • Restrisiken identifizieren
  • Sicherheitshinweise anwendergerecht darstellen

Leistungen:

  • Handbücher
  • Technische Dokumentationen
  • Bedienungsanleitungen
  • Montageanleitungen
  • Software: Handbücher und Online-Hilfen

Schwerpunkt:

Print- und Online-Dokumentationen für technische Geräte und Software im industriellen Bereich.

Unsere Stärken:

  • mehr als 20 Jahre Erfahrung
  • spezialisierte technische Redakteure
  • leicht verständliche Sprache
  • hohe Automatisierung & starke Tools
  • verbindliche Termine
  • Rechts- und Normenkonformität
  • Kosteneffizienz