Welche Unterlagen braucht meine unvollständige Maschine?

Die Maschinenrichtlinie ist fast Allen geläufig. Was genau gefordert wird, ist vielen unserer Kunden unklar.

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Dass für die CE-Kennzeichnung eine Betriebsanleitung vorhanden sein muss wissen die meisten. Bei der Risikobeurteilung für Maschinen ist vielen bewusst, dass sie gemacht werden muss.

Was wird bei unvollständigen Maschinen gefordert?

Braucht eine unvollständige Maschine eine Risikobeurteilung? Genügt eine Montageanleitung für unvollständige Maschinen?

Die Handbuch Experten beraten ihre Kunden auch zur CE-Kennzeichnung und Maschinenrichtlinie. Die Fragen weiter oben haben schon einige Kunden gestellt.

Bei den meisten beginnt die Fragerei damit, ob die Maschinenrichtlinie überhaupt zutrifft. Das finden wir gerne mit unserer Anwendungsprüfung heraus.

Die nächste Frage stellt sich dann, wenn die Maschinenrichtlinie auf Ihr Produkt zutrifft: "Gilt mein Produkt als Maschine oder als unvollständige Maschine? Welche Unterlagen muss ich dafür ausstellen?"

Gerne helfen wir Ihnen dabei, die Frage zu klären, ob Ihr Produkt eine vollständige oder unvollständige Maschine ist. Für die Technischen Unterlagen, die Sie bereithalten müssen, gibt die Maschinenrichtlinie eine klare Antwort. Die können Sie in der folgenden Tabelle einsehen.

Technische Unterlagen nach Maschinenrichtlinie für vollständige und unvollständige Maschinen

Dokument \ Maschine Vollständig Unvollständig
Betriebsanleitung x  
Montageanleitung   x
Konformitätserklärung x  
Einbauerklärung   x
Übersichtszeichnung und die Schaltpläne der Steuerkreise x x
vollständige Detailzeichnungen, evtl. mit Berechnungen, Versuchsergebnissen und Bescheinigungen x x
Unterlagen über die Risikobeurteilung x x
Liste der grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Anforderungen x x
Beschreibung der zur Abwendung ermittelten Gefährdungen oder zur Risikominderung ergriffenen Schutzmaßnahmen, ggf. Restrisiken x x
angewandte Normen und sonstige technische Spezifikationen x x
alle technischen Berichte mit den Ergebnissen der Prüfungen x x
ein Exemplar der Betriebsanleitung x  
ein Exemplar der Montageanleitung   x
ggf. Einbauerklärung für unvollständige Maschinen und deren Montageanleitung x  
ggf. Kopie der Konformitätserklärung für in die Maschine eingebaute andere Maschinen oder Produkte x  

Was muss in einer Montageanleitung stehen?

Die Bedingungen, die erfüllt sein müssen, damit die unvollständige Maschine

  • ordnungsgemäß und
  • ohne Beeinträchtigung der Sicherheit und Gesundheit von Personen
  • mit den anderen Teilen zur vollständigen Maschine zusammengebaut werden kann.

Sie muss in einer Amtssprache der Europäischen Gemeinschaft abgefasst sein, die der Hersteller der Maschine, in die die unvollständige Maschine eingebaut werden soll, akzeptiert.

Wenn Ihre unvollständige Maschine etwas umfangreicher ist, ist es für deren Benutzer sinnvoll, weitere Angaben, die in der Betriebsanleitung einer Maschine gefordert werden, anzugeben. Natürlich können die Informationen, die dabei gefordert sind, Teile enthalten, die auf Ihre unvollständige Maschine nicht zutreffen. Diese können Sie getrost "weglassen".

Wollen Sie wissen, welche Unterlagen Sie noch für Ihre unvollständige Maschine erstellen müssen?
Wir prüfen, welche Dokumente Sie bereits haben und was fehlt, damit Ihre Technische Dokumentation der unvollständigen Maschine belastbar ist.