Risikobeurteilung oder Risikoanalyse und -bewertung (MRL / EMV)

Können Sie erklären, was Risikobeurteilung und -bewertung sind, ohne "äh" oder "eigentlich" zu sagen?

2 Min. Lesezeit

Seit dem 20. April 2016 ist sie in Kraft: die Richtlinie 2014/30/EU, auch bekannt als die "neue" EMV-Richtlinie. Die für Hersteller vermutlich wichtigste Änderung der Richtlinie ist die Forderung nach einer Risikoanalyse und -bewertung.
Viele denken sofort an die Maschinenrichtlinie, die eine Risikobeurteilung fordert. Aber ist das wirklich das gleiche?

Begriffsdefinition

Die Begriffe "Risikobeurteilung" und "Risikobewertung" bezeichnen das Verfahren für die systematische Analyse zur Identifikation und Bewertung von Risiken.

Der erste Schritt ist jeweils eine Analyse der Risiken, um einzelne Risiken zu identifizieren. Auf dieser Grundlage erfolgt die Risikoeinschätzung. Dabei wird bewertet, ob das Risiko unter den gegebenen gesellschaftlichen Rahmenbedingungen akzeptabel und eventuelle Restrisiken vertretbar sind.

Das bedeutet, Risikobeurteilung bzw. -bewertung ist der Oberbegriff für das Verfahren an sich, während Risikoanalyse und Risikoeinschätzung ein Teil davon sind.
Der Ablauf einer vollständigen Risikobewertung gliedert sich in folgende Schritte: Identifikation, Analyse, Bewertung, Überwachung und Kontrolle von Risiken.

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Nichtsdestotrotz sind die Risikobeurteilung der Maschinenrichtlinie und die Risikoanalyse und -bewertung der EMV-Richtlinie grundverschieden.

Das liegt vor allem an den Risiken, die analysiert und bewertet werden.
Die Maschinenrichtlinie trifft in der Regel auf Maschinen zu, von denen hauptsächlich mechanische Gefahren ausgehen. Die EMV-Richtlinie hingegen trifft auf elektrische Geräte zu, von denen hauptsächlich elektro-magnetische Gefahren ausgehen.

Nun sind mechanische Gefahren für den Menschen weitaus gefährlicher als elektro-magnetische Wechselwirkungen. Und genau hier befindet sich auch der Knackpunkt.
Die Maschinenrichtlinie bewertet Risiken für Mensch (und Maschine) unter einer Vielzahl von Aspekten: mechanisch, elektrisch, thermisch, etc.
Die EMV-Richtlinie bewertet Risiken für Geräte unter lediglich 2 Aspekten: Störaussendung (vom Produkt ausgehend) und Störfestigkeit (für das Produkt bestehend).

Ähnlich sieht es auch bei der Risikominderung aus.
Bei der Risikobeurteilung nach Maschinenrichtlinie sind 3 Arten von Maßnahmen zur Risikominderung möglich: immer zuerst konstruktiv, dann technisch und / oder ergänzend und zum Schluss informativ.

Die Risikoanalyse und -bewertung nach EMV-Richtlinie sieht ebenfalls 3 Arten von Maßnahmen vor, die sich in ihrem Kern aber von denen der Maschinenrichtlinie unterscheiden: die Festlegung der Einsatzbedingungen (Netzform, -qualität, Umgebungsabgrenzung, etc.), dann konstruktiv (z. B. abgeschirmte Leitungen) und schließlich über die Qualitätssicherung (z. B. interne Prüfungen und Prüfberichte).

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Fazit

Die Risikobeurteilung nach Maschinenrichtlinie richtet sich im ersten Schritt nach Innen und im zweiten nach Außen - vor unvermeidbaren Restrisiken wird in der Benutzerinformation gewarnt.

Im Unterschied dazu richtet sich die Risikoanalyse und -bewertung nach EMV-Richtlinie hauptsächlich nach Innen. Schon bei der Fertigung muss sichergestellt werden, dass die elektro-magnetische Verträglichkeit der Geräte - innerhalb ihres Einsatzbereichs - gewährleistet ist.

Wenn auf Ihr Produkt nun beide Richtlinien zutreffen, benötigen Sie dennoch nur 1 EU-Konformitätserklärung und 1 Risikobeurteilung - da beide Richtlinien einheitliche technische Unterlagen fordern. Wichtig ist, dass Sie alle notwendigen Aspekte beleuchten: die möglichen Gefahren nach Maschinenrichtlinie und die möglichen elektro-magnetischen Gefahren nach EMV-Richtlinie.

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