Failure to warn – Produkthaftung in den USA

Die Handbuch Experten wissen, wie Sie das Risiko von Schadensersatzklagen reduzieren und was Sie beim Export in die USA beachten müssen.

Immer wieder kursieren Nachrichten über wahnwitzige Schadensersatzklagen aus den USA in den Medien. Beinahe jeder kennt die Geschichte von der Katze in der Mikrowelle oder dem Mann, der sich bei eingeschaltetem Tempomat einen Kaffee in seinem Wohnmobil kocht.

Das Risiko einer Schadensersatzklage in Millionenhöhe verunsichert oder schreckt gar manch europäischen Hersteller vor dem Export in die USA ab.

Dabei sind die grundlegenden Anforderungen der Produkthaftungs-Standards der USA gar nicht so verschieden zu denen Europas. Beispielsweise stellt das Fehlen einer Anleitung oder eine unverständliche / unvollständige Anleitung sowohl in den USA als auch in Europa einen Fehler am Produkt dar. Die Herausforderung für den US-amerikanischen Markt liegt darin, andere Maßstäbe anzulegen. Dafür gibt es mehrere Gründe.

Juristische Grundlagen

In den USA unterscheidet man zwischen 3 Arten von Produkthaftung. Doch gibt es nicht für alle eine einheitliche gesetzliche Grundlage und nur auf wenige Branchen treffen Regelungen auf Bundesebene zu.
Die 50 Bundesstaaten haben teilweise sehr unterschiedliche gesetzliche Regelungen.
Zum Vergleich: In Deutschland ist die Produkthaftung landesweit gesetzlich geregelt, u. a. über das Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG).

"Breach of Warranty" (Verletzung der Gewährleistung)
Ähnlich wie die deutsche Gewährleistungspflicht regelt der "Uniform Commercial Code" die vertragliche Haftung dafür, dass ein Produkt bestimmte Eigenschaften besitzt. Voraussetzung für eine Verletzung ist, dass ausdrücklich oder stillschweigend garantierte Eigenschaften nicht gegeben sind.
"Negligence" (Fahrlässigkeit)
Hier muss der Kläger eindeutig nachweisen, dass es sich um eine fahrlässige Verletzung der Sorgfaltspflicht des Herstellers handelt.
"Strict Liability in Tort" (Gefährdungshaftung)
Dies lässt sich mit der deutschen Produkthaftung vergleichen, d. h. es liegt ein Fehler am Produkt vor. Dabei kann der Vorwurf jeden Beteiligten der Produktionskette treffen und ist verschuldensunabhängig. Der Kläger hat die Wahl, wen und wie viele Beteiligte er verklagen möchte. Hierfür gibt es keine gesetzliche Grundlage. Die Rechtsprechung stützt sich auf in der Vergangenheit gesprochene Urteile, das sogenannte "Case Law".

Die meisten Kläger in Schadensersatzfällen werfen dem Beklagten einen "Failure to warn" (Unterlassen einer Warnung) vor. Dies fällt unter die Gefährdungshaftung, ist verschuldensunabhängig und nicht gesetzlich geregelt. Die Rechtsprechung stützt sich auf frühere Urteile.

Hinzu kommt, dass der oder die Beklagten sich vor einer Laienjury verantworten müssen. Die Mitglieder der Jury müssen keine besonderen juristischen Anforderungen erfüllen und bewerten die Gerichtsverhandlung eher mit "gesundem Menschenverstand". Deshalb muss die Beweisführung nicht nur gut, sondern vor allem auch überzeugend sein.

Wie erklären sich eigentlich die horrenden Summen, die oft als Schadensersatz gezahlt werden müssen?

In Deutschland sind Schadensersatzzahlungen im Millionenbereich an Privatpersonen undenkbar, weil gesetzlich geregelt ist, dass lediglich der entstandene "Nachteil" mit dem Schadensersatz ausgeglichen werden muss. In den USA dagegen gelten die gerichtlich zugesprochenen Schadensersatzansprüche des Klägers als "Strafe" für den Beklagten. Es sind "Exemplary or Punitive Damages" (Bußzahlungen oder verschärfter Schadensersatz).

"Failure to warn" vermeiden

Das Risiko von Schadensersatzklagen kann effektiv und vor allem langfristig reduziert werden.

Auf der technischen oder konstruktiven Seite werden ziemlich selten Mängel festgestellt und beklagt. Die Anleitung eines Produkts stellt hingegen eine größere Angriffsfläche dar - und dies kann gezielt verbessert werden.

Fast alle aus Europa stammenden Anleitungen sind zu kurz und vor allem zu technisch für den US-amerikanischen Markt. Eine zielgruppenorientierte Anleitung ist entscheidend. In den USA gibt es keine Ausbildung, die beispielsweise mit dem deutschen "Facharbeiter" vergleichbar ist. Fast alle Arbeiter sind angelernte Kräfte, die meist keine technischen Vorkenntnisse und / oder schlechte Englischkenntnisse haben. Dieses Wissen sollte auch die Grundlage einer entsprechenden Anleitung sein.

Diese Punkte sollten Sie für die Anleitung Ihres Produkts für den US-amerikanischen Markt beachten:

  • Umfassende Recherche der gesetzlichen Anforderungen auf Bundesebene (z. B. National Electric Code) und separaten bundesstaatlichen Verordnungen
  • Dokumente entsprechend den in den USA gültigen Produkthaftungs-Standards erstellen
  • Korrekter Aufbau und Terminologie (z. B. Gliederung, zielgruppenorientierte Formulierungen)
  • Besonderes Augenmerk auf sicherheitsrelevante Informationen (z. B. ANSI Z535)
  • Bestimmungsgemäße Verwendung und vorhersehbarer Fehlgebrauch
  • Deutlich sichtbare Warnungen (z. B. Produktaufkleber)
  • Sprachen (z. B. Englisch und latein-amerikanisches Spanisch)
  • Alle Dokumente einheitlich aufbauen (z. B. Anleitung und Marketingaktionen aufeinander abstimmen)
  • Änderungen analog vornehmen

Das Erstellen von zielgruppenorientierten Anleitungen nach relevanten Normen ist für die Handbuch Experten das tägliche Brot. Wir nutzen für Sie unsere Kontakte vor Ort und stimmen die Inhalte sowie deren Umsetzung mit erfahrenen Rechtsanwälten in den USA ab.

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